Jede staatliche Schule erhält im Kalenderjahr ein Schulbudget in Höhe von 30 Euro je Schü-lerin bzw. Schüler. Grundlage der Berechnung ist die Schülerzahl nach der zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung vorliegenden Schuljahresstatistik des vorangegangenen Schuljahres.
Wenn Sie mit den Zugangsdaten Ihrer Schule im Thüringer Schulportal angemeldet sind, se-hen Sie den Ihrer Schule zugewiesenen Betrag auf dieser Seite im Bereich Schulbudget.
In der rechten Spalte dieser Seite stehen Ihnen alle notwendigen Dokumente und weitere In-formationen zum Download zur Verfügung. Bitte nutzen Sie stets die aktuellen Dokumente.
Das Schulbudget wird für die Finanzierung von außerunterrichtlichen Angeboten nach § 10 Abs. 4 Thüringer Schulgesetz, unterrichtsergänzenden Maßnahmen sowie von entlastenden, unterstützenden und gesundheitsfördernden Maßnahmen für Lehrerinnen, Lehrer, Sonderpä-dagogische Fachkräfte, Erzieherinnen und Erzieher und Pädagogische Assistenzen zur Ver-fügung gestellt.
Für jede Maßnahme ist ein Honorar- oder Projektvertrag zu schließen.
Die Verträge können nur mit Personen geschlossen werden, die nicht als Lehrkraft, Sonder-pädagogische Fachkraft, Erzieherin, Erzieher oder Pädagogische Assistenz in einem aktiven Dienstverhältnis mit dem Freistaat Thüringen stehen.
Verträge sind in der Regel bis zum Ende des laufenden Schuljahres zu befristen.